Tim Schulz, Versicherungsmakler Potsdam, LogoTim SchulzVersicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Startseite · Sichere ab, was dein Leben finanziert

Sichere ab, was dein Leben finanziert

Dein Einkommen ist die Grundlage für fast alles, was du dir aufbaust. Miete, Familie, Vorsorge. Kannst du nicht mehr arbeiten, fällt das weg, oft ohne ausreichenden staatlichen Ersatz. Welches Produkt passt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab. Das rechnen wir gemeinsam durch.

Zum Einordnen

25 %

werden im Lauf ihres Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Bei Frauen ist es knapp jede Fünfte.

Das fragen mich die meisten

Die wichtigsten Fragen, ehrlich beantwortet. Deine konkrete Situation gehen wir im Erstgespräch durch.

Warum brauche ich überhaupt eine Arbeitskraftabsicherung?

Berufsunfähigkeit klingt nach etwas, das nur andere trifft. Die Zahlen sagen etwas anderes: Etwa jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig, meist durch psychische Erkrankungen oder Probleme am Bewegungsapparat, selten durch Unfälle.¹

Die staatliche Erwerbsminderungsrente fängt das in den meisten Fällen nicht auf. Sie wird oft erst gezahlt, wenn du gar keinen Beruf mehr ausüben kannst, und auch dann nur in geringer Höhe.

Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit, was ist der Unterschied?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kannst. Sie ist die umfassendste Absicherung und meistens die erste Wahl.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Grundfähigkeiten, beispielsweise Sehen, Gehen, Greifen oder Autofahren. Manche Versicherer sichern bis zu 45 verschiedene ab. Ob du noch arbeiten kannst, spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist allein die versicherte Fähigkeit. Dafür ist sie oft deutlich günstiger als die BU, gerade in körperlichen Berufen.

Wie hoch sollte meine Absicherung sein?

Faustregel: 70 bis 80 Prozent deines Nettoeinkommens. Wichtig ist, dass die Absicherung deine Fixkosten deckt (Miete, Kredite, Familie), die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt (die du im BU-Fall in voller Höhe selbst tragen musst²) und genug Puffer für unvorhergesehene Ausgaben lässt.

Was das konkret für dich bedeutet, rechnen wir gemeinsam durch.

Was passiert bei Vorerkrankungen?

Vorerkrankungen sind kein automatischer Ausschluss, aber sie beeinflussen Beitrag und Annahme. Je nach Diagnose reagieren Versicherer mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung.

Entscheidend ist, im Antrag wahrheitsgemäß zu antworten. Falsche Angaben können dich die Leistung kosten, auch Jahre später. Deshalb prüfe ich deine Gesundheitsangaben vorab und stelle anonyme Risikoanfragen bei mehreren Versicherern. So weißt du, wer dich annimmt, bevor irgendwo dein Name fällt.

Was gilt für Beamte und Beamtenanwärter?

Beamte sind über den Dienstherrn grundsätzlich abgesichert. Wer dienstunfähig wird, bekommt ein Ruhegehalt.³ Der Anspruch entsteht aber nicht sofort: In Brandenburg setzt er fünf Jahre Dienstzeit voraus. Wer vorher dienstunfähig wird, ohne dass die Ursache im Dienst selbst liegt, geht leer aus, und auch die Mindestversorgung ist dann ausgeschlossen.⁴

Und wenn die Mindestversorgung zum Tragen kommt, ist sie knapp: 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, oder 65,8 Prozent aus der Endstufe A 5, falls das für dich mehr ergibt.⁵ Wichtig ist deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Sie zahlt auch dann, wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt, ohne eigene medizinische Prüfung des Versicherers. Die Klauseln unterscheiden sich je nach Versicherer deutlich, genau da lohnt der Vergleich.

Quellen
  • ¹ MORGEN & MORGEN, M&M Marktblick Berufsunfähigkeit 2025 (morgenundmorgen.com/magazin/existenz/m-m-marktblick-berufsunfaehigkeit-2025/)
  • ² § 240 SGB V i. V. m. den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands (www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html)
  • ³ § 26 BeamtStG, gilt für die Beamten der Länder und Kommunen; für Bundesbeamte § 44 BBG (www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html, www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__44.html)
  • ⁴ § 12 Abs. 1 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbeamtvg)
  • ⁵ § 25 Abs. 4 BbgBeamtVG; für Bundesbeamte § 14 Abs. 4 BeamtVG (bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbeamtvg, www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html)
  • ⁶ Deutsche Aktuarvereinigung, „Jeder Vierte wird berufsunfähig", 03.12.2018, auf Basis der DAV-Tafel 1997 I für Eintrittsalter 20 und Rente mit 64; Frauen von 20 bis 62 knapp 20 Prozent. Die Zahl bezieht sich auf privat gegen Berufsunfähigkeit Versicherte und wurde mit der DAV-Tafel 2021 nicht nach unten korrigiert (aktuar.de).

Deine Frage war nicht dabei?

Kostenloses Erstgespräch buchen