Bau dir auf, was später zählt
Über Vermögensaufbau spricht in der Schule niemand. Also schieben es viele auf, oft jahrelang. Dabei reicht die gesetzliche Rente für die meisten nicht, und die Lücke wird nicht kleiner, wenn man sie ignoriert.
48 %¹
beträgt das gesetzliche Rentenniveau vor Steuern. Festgeschrieben ist dieser Wert nur bis 2031.
Das fragen mich die meisten
Die wichtigsten Fragen, ehrlich beantwortet. Deine konkrete Situation gehen wir im Erstgespräch durch.
Warum reicht die gesetzliche Rente nicht?
Das Rentenniveau liegt bei 48 Prozent. Diese Zahl gilt für den Idealfall: 45 Jahre durchgehend Durchschnittslohn, ohne Lücken.¹ Die Realität sieht anders aus, die durchschnittlich gezahlte Rente liegt bei rund 1.180 Euro im Monat.²
Zum Vergleich: Für deinen gewohnten Lebensstandard brauchst du im Alter etwa 70 bis 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Was zwischen diesen Zahlen liegt, ist deine Lücke. Und die füllt sich nicht von allein.
Reicht ein ETF-Depot beim Neobroker nicht?
Für viele ist ein ETF-Depot ein guter Einstieg. Günstig, flexibel, schnell eröffnet. Bei langfristiger Altersvorsorge spielt die Steuer aber eine größere Rolle, als die meisten denken.
Im Depot kassiert der Staat schon unterwegs mit: bei jedem Verkauf, jeder Umschichtung und über eine jährliche Pauschale.³ In einer fondsgebundenen Rentenversicherung der dritten Schicht bleibt dein Geld bis zur Auszahlung unangetastet, und am Ende wird nur die Hälfte des Gewinns versteuert.⁴ Über Jahrzehnte macht das oft mehr aus als die höheren Kosten der Versicherung.
In vielen Fällen ist deshalb die Kombination aus beidem am sinnvollsten: das Depot für Flexibilität, die Versicherung für die langfristige Altersvorsorge mit Steuervorteil. Je nach Lebenssituation kann das aber auch anders aussehen. Was zu dir passt, schauen wir uns gemeinsam an.
Ich bin Beamter, brauche ich überhaupt private Vorsorge?
Beamte bekommen nach 40 Dienstjahren eine Pension von bis zu 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge.⁵ Klingt gut, hat aber drei Haken: Die 71,75 Prozent sind brutto, deine Pension wird voll als Einkommen versteuert, netto bleibt deutlich weniger. Deine private Restkostenversicherung läuft im Ruhestand weiter, und ihr Beitrag geht von der Netto-Pension ab. Und die vollen Prozente erreichst du nur mit 40 anrechenbaren Dienstjahren, was durch Studium, Teilzeit, Elternzeit oder spätere Verbeamtung oft nicht klappt.
Auch als Beamter lohnt sich deshalb ein Blick auf die tatsächliche Versorgung im Alter. Oft ist die Lücke kleiner als bei Angestellten, aber selten gleich null.
Ich arbeite beim Land Brandenburg. Reicht meine VBL nicht?
Als Beschäftigter des Landes bist du bei der VBL pflichtversichert, automatisch, ohne dass du etwas tun musst.⁶ Das ist mehr, als viele in der freien Wirtschaft haben. Nur steckt die Antwort schon im Namen: Zusatzversorgung. Sie kommt zur gesetzlichen Rente dazu, sie ersetzt sie nicht, und deine Lücke schließt sie nur zum Teil.
Wie groß dein Teil ist, steht in der jährlichen Versorgungsauskunft der VBL. Die meisten haben sie im Ordner und noch nie gelesen. Bring sie mit, dann rechnen wir mit deinen Zahlen statt mit Faustregeln. Aufstocken kannst du innerhalb der VBL über VBLextra per Entgeltumwandlung oder Riester-Förderung, oder außerhalb. Was günstiger ist, hängt von deinem Steuersatz und deiner Familiensituation ab.
Wie viel sollte ich monatlich sparen?
Faustregel: 10 bis 15 Prozent deines Nettoeinkommens. Wer früher anfängt, kommt mit weniger aus, wer später startet, muss deutlich höher gehen.
In meiner Beratung sehe ich oft, dass die Höhe gar nicht das Problem ist. Viel entscheidender ist, dass du überhaupt anfängst und durchhältst. Schon 100 Euro im Monat über 30 Jahre können sich zu einem nennenswerten Vermögen entwickeln.
Wann sollte ich anfangen?
So früh wie möglich. Zeit ist beim Vermögensaufbau wichtiger als die Höhe der Beiträge. Wer mit 25 startet, lässt den Zinseszins 40 Jahre für sich arbeiten. Wer mit 45 anfängt, muss ein Vielfaches sparen, um auf das gleiche Endvermögen zu kommen.
Auch kleine Beträge sind ein Anfang. Erhöhen kannst du jederzeit.
- ¹ Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) für den Standardrentner mit 45 Beitragsjahren, nicht 48 Prozent des eigenen Gehalts. Bis zur Rentenanpassung am 01.07.2031 bei 48 Prozent festgeschrieben (Rentenpaket 2025), danach laut Rentenbericht 2025 der Bundesregierung vom 19.11.2025 fallend auf 46,3 Prozent bis 2039 (bundesregierung.de).
- ² Deutsche Rentenversicherung: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag, Stand Ende 2024.
- ³ Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne: § 20 Abs. 2 i. V. m. § 32d EStG. Jährliche Vorabpauschale bei Fonds und ETFs: § 18 InvStG (www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html, www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html)
- ⁴ Hälftige Besteuerung des Gewinns (Halbeinkünfteverfahren) bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr und nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit: § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG (www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html)
- ⁵ § 25 Abs. 1 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz: 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent, erreicht also nach 40 Dienstjahren; ruhegehaltfähige Dienstzeit § 14 BbgBeamtVG. Für Bundesbeamte § 14 Abs. 1 BeamtVG. Besteuerung der Pension § 19 EStG (bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbeamtvg, www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html)
- ⁶ Pflichtversicherung der Beschäftigten des Landes Brandenburg bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ab dem vollendeten 17. Lebensjahr; Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (zbb.brandenburg.de/zbb/de/bezuege/entgelt/vbl/), Grundlage ist der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV). VBLextra ist die freiwillige Aufstockung per Entgeltumwandlung oder Riester-Förderung (vbl.de).